Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe eines Lastenfahrrades des Ev. Familienzentrums. (Als Anbieterin ist hier die Ev. luth. Kirchengemeinde Melle-Petri gemeint.) Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe erklären sich die Nutzer* für die vereinbarte Dauer mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwerben die Nutzer* die Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Benutzerregeln
- Jeder Nutzer* ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
- Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit ist vor Fahrbeginn durch die Nutzer* zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
- Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzer* ist nicht gestattet.
- Die Nutzer* sind verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Betriebsanweisung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
- Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs, mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, d.h. es ist an einem festen Gegenstand anzuschließen. Der Versicherungsschutz gegen Diebstahl besteht nur, wenn dieses sachgerecht ausgeführt wurde. (siehe Einweisung erfolgt!)
- Es ist den Nutzern* untersagt, an dem Fahrrad Umbauten vorzunehmen.
- Vor der Rückgabe ist das Rad, sowie der „Lastenkorb“ zu reinigen (siehe Betriebsanleitung). Bei Nichtbeachtung wird die Reinigung dem Nutzer* mit 50,00 € in Rechnung gestellt.